| Arbeitszeiten | Freitags, Samstags, Sonntags - nach Vereinbarung | Wochentags zwischen 11:00-14:00 Uhr oder 17:00-20:00 Uhr - nach Vereinbarung | maximal 60 Std./ Monat |
| Stundenlohn | € 6,60 brutto - tariflich vereinbart | Anfangslohn in Tarifgruppe 1 | keine steuerplichtigen Abgaben |
| Zuschlag 1 | 15% Nachtzuschlag auf den Std.-Lohn anrechenbar | wenn sie zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr arbeiten | steuerfrei |
| Zuschlag 2 | 100% Feiertagszuschlag auf den Std.-Lohn anrechenbar | wenn Sie an einem gesetzl. Feiertag arbeiten - nicht Sonntags | steuerfrei |
| Urlaub | 25 Tage | im ersten Beschäftigungsjahr | |
| Personalessen | frei bis € 4.- täglich | bei einer Arbeitszeit zwischen 6 - 8 Std. am Tag | |
| Arbeitskleidung | wird vom Betrieb gestellt | Pfand wird vom ersten Lohn einbehalten - bei Austritt zurückerstattet | |
| Urlaubsgeld | tariflich festgelegt | ab dem 11. Beschäftigungsmonat | |